MSA
Die Abschlussnote im MSA setzt sich wie folgt zusammen: Mit 40% der in der Prüfung erbrachten Leistung und mit 60% der im laufenden Schuljahr erbrachten Leistung.
Prüfungstermine für den Mittleren Schulabschluss (MSA):
24.04.2025 Deutsch
28.04.2025 Mathematik
29.04.2025 Sprachfeststellungsprüfung
30.04.2025 Englisch
Juni 2025 mündliche Prüfung
Der Abschluss ist erreicht, wenn in allen Fächer mindestens die G2 erreicht wurde. Folgende Notenausgleiche sind möglich/nicht möglich:
Jahrgang 10 – Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Fragen und Antworten zum MSA
Wer nimmt in Jg. 10 an der MSA-Prüfung teil?
Alle Schülerinnen und Schüler, die im Januar des Abschlussjahres eine MSA- oder eine Sek II-Prognose erhalten. Das ist dann der Fall, wenn eine Schülerin/ein Schüler einen Notendurchschnitt von G2 für die MSA-Prognose oder einen Notendurchschnitt von E4 für die Sek II-Prognose haben.
Bei einer ESA-Prognose erfolgt die Teilnahme an der MSA-Prüfung nur mit der Genehmigung der Zeugniskonferenz im Halbjahr. Im Anschluss an diese Genehmigung können die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Zulassung zur MSA-Prüfung stellen.
Woraus besteht die Abschlussprüfung?
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächer Mathematik, Englisch und Deutsch, welche von der Schulbehörde zentral gestellt wird. Zusätzlich zum schriftlichen Teil gibt es eine mündliche Prüfung in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch. Diese wird als Gruppenprüfung durchgeführt. Beide Teile, schriftlich und mündlich, werden zu je 50% gewertet und ergeben die Prüfungsnote.
Woraus setzt sich die Abschlussnote zusammen?
Die MSA-Abschlussnote setzt sich zu 40% aus der Prüfungsnote und zu 60% aus der Jahresnote (aus dem laufenden Unterricht) zusammen.
Was machen Nichtprüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen an den Prüfungstagen?
Alle Nichtprüfungsteilnehmerinnen nehmen an den Prüfungstagen an einer extra vom jeweiligen Fachlehrer konzipierten Arbeit teil.
Was im Krankheitsfall zu beachten?
Wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, wird der Prüfling zu einer Nachprüfung zugelassen. Liegt kein Attest vor, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und der angestrebte Bildungsabschluss wird nicht erreicht.
Kann man mit dem bestandenen MSA-Abschluss in der gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden?
Ja, bei bestandenem MSA-Abschluss mit einer Durchschnittsnote von E4 oder besser hat man die Kriterien für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe erfüllt.
Was passiert, wenn es keine Zulassung zur MSA-Prüfung gibt?
Ist Ihr Kind nicht zur MSA-Prüfung zugelassen und hat auch noch keinen ESA-Abschluss in Klasse 9 erreicht, nimmt es verpflichtend an der eESA-Prüfung im 2. Schulhalbjahr teil.